Förderung des Ersatzes von Beleuchtungsanlagen (Kanton SH)
Um die Energieeffizienz zu erhöhen, fördert der Kanton Schaffhausen den Ersatz von Beleuchtungsanlagen in bestehenden Nichtwohnbauten. Bei Räumen mit fest installierter Beleuchtung gibt es 2 Varianten: 1. Die MINERGIE-Beleuchtungsanforderung muss erfüllt werden. Der Nachweis hat rechnerisch nach der Norm SIA 380/4 «Elektrische Energie im Hochbau» zu erfolgen. 2. Es müssen ausschliesslich zertifizierte MINERGIE-Leuchten verwendet werden. Bei Räumen ohne fest installierte Beleuchtung gilt: Es müssen ausschliesslich MINERGIE-Stehleuchten verwendet werden. Gebäude gelten dann als bestehend, wenn sie mindestens 5 Jahre alt sind (gemessen ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Baubewilligung).
| Massnahmenträger: | Kanton Schaffhausen |
| Zeitraum: | ab 2011 |
| Kanton: | SH |
| Massnahmentyp: |
| Mustervorstoss: |
Dieser Mustervorstoss soll eine Hilfe darstellen, um das Beispiel in Kantons- und/oder Gemeindeparlamenten einzubringen. Dafür muss der Vorstoss aber unbedingt auf den jeweiligen Kanton resp. die jeweilige Gemeinde angepasst werden (gelb markierte Stellen). Auch kann die Begründung natürlich noch ausgebaut und mit lokalen Aspekten ergänzt werden.
Politische Einbettung
Die Förderung des Ersatzes von Beleuchtungsanlagen ist Bestandteil des „Förderprogramm Energie 2011“ der Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen. Das Förderprogramm 2011 basiert auf der energiepolitische Strategie des Kantons und dem harmonisierten Fördermodell der Kantone. Die energiepolitische Strategie, auf die sich der Kanton Schaffhausen stützt, lehnt sich an die Strategie des Bundes und der schweizerischen Energiedirektorenkonferenz an.
Finanzierung
Der Förderbeitrag beträgt bei Räumen mit fest installierter Beleuchtung CHF 10.- pro m2 Nettogeschossfläche und bei Räumen ohne fest installierte Beleuchtung CHF 200.- pro MINERGIE-Stehleuchte. Der Beitrag pro Gesuch muss mindestens 2'000 Franken erreichen (dies entspricht einer Nettogeschossfläche von 200 m2 bzw. 10 Stehleuchten). Der kantonale Förderbeitrag beträgt maximal 35 Prozent der Gesamtkosten für die geförderte Massnahme.
Wirkung & Nutzen
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Erfahrungen
| Organisation: | Kanton SH |