Verbot Elektroheizungen (Kanton BS)
Elektrische Widerstandsheizungen sind im Kanton Basel-Stadt nur als Ergänzungsheizungen mit einer Leistung von 2 kW pro Gebäude erlaubt. Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,6 aufweisen.
| Massnahmenträger: | Kanton Basel-Stadt |
| Zeitraum: | seit 1983 |
| Kanton: | BS |
| Massnahmentyp: |
| Mustervorstoss: |
Dieser Mustervorstoss soll eine Hilfe darstellen, um das Beispiel in Kantons- und/oder Gemeindeparlamenten einzubringen. Dafür muss der Vorstoss aber unbedingt auf den jeweiligen Kanton resp. die jeweilige Gemeinde angepasst werden (gelb markierte Stellen). Auch kann die Begründung natürlich noch ausgebaut und mit lokalen Aspekten ergänzt werden.
Politische Einbettung
Grundlage für das Verbot ist die Regelung im kantonalen Energiegesetz und der entsprechenden Verordnung.
Finanzierung
Für das Verbot ist keine Finanzierung nötig.
Wirkung & Nutzen
Durch diesen gesetzliche Grundlage wird die Installation von verbrauchsintensiven elektrischen Widerstandsheizungen und Wärmepumpen mit schlechten Wirkungsgraden verhindert..
Erfahrungen
Der Vollzug funktioniert problemlos.
| Organisation: | Kanton Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie |
| Name: | Marcus Diacon |
| Adresse: |
Amt für Umwelt und Energie Marcus Diacon Hochbergerstrasse 158 4019 Basel |
| Telefon: | 061 639 2350 |
| Email: | markus.diacon@bs.ch |
| Webseite: | http://www.aue.bs.ch |
Dokumente
| Energiegesetz Kanton Basel-Stadt |
| Verordnung zum Energiegesetz |