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Pflicht von mind. 50% erneuerbarer Energie für das Brauchwarmwasser bei Neubauten (Kanton BL)
Submitted by smehlfeld.tnc on 19 Januar, 2011 - 10:16
Das Brauchwarmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten, Hallenbädern (Nutzungen gemäss SIA 380/1) und weiteren grossen Warmwasserverbrauchern muss im Kanton Basel-Land zu mindestens 50% mit erneuerbarer Energie wie Sonnenenergie (Sonnenkollektoren), Geothermie, Holzenergie oder mit Fernwärme oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt werden.
| Massnahmenträger: | Kanton BL |
| Zeitraum: | Ab 1. Juli 2009 |
| Kanton: | BL |
| Massnahmentyp: |
Politische Einbettung
Grundlage für die Vorgabe ist die Verordnung über die rationelle Energienutzung.
Finanzierung
Für die Vorgabe sind keine öffentlichen Gelder notwendig.
Wirkung & Nutzen
Durch die Vorgabe wird der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energie bei Neubauten gefördert.
Erfahrungen
Es kann eine grosse Akzeptanz der Bauherrschaften festgestellt werden.
| Organisation: | Amt für Umweltschutz und Energie |
| Name: | Felix Jehle |
| Adresse: |
Rheinstrasse 29 4410 Liestal |
| Telefon: | 061 552 55 18 |
| Webseite: | http://www.energie.bl.ch |
Dokumente
| Verordnung über die rationelle Energienutzung Formular EN3 auf www.energie.bl.ch Vollzugshilfe auf www.energie.bl.ch |
Links
| http://www.energie.bl.ch |